Autogas

Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungsmotoren

In §41a StVZO wird die Prüfung von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlage im Kraftfahrzeug eingehalten werden.



Es sind fogende Prüfungen vorgeschrieben:

Gassystem-Einbauprüfung (GSP)
Die Gassystem-Einbauprüfung ist bei Gasanlagen durchzuführen, wenn diese in ein Fahrzeug nachgerüstet worden ist.

Gasanlagenprüfung (GAP)
Bei jeder Reparatur an der Gasanlage, nach Unfällen oder Brand muss eine GAP durchgeführt werden.

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Im Rahmen der periodischen Fahrzeuguntersuchung (HU) an Fahrzeugen mit Gasanlage ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung notwendig. Die Durchführung einer GWP ist nicht erforderlich, wenn eine GSP oder GAP maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durch-geführt wurde.


Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach DVGW

Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, wie Wohnwagen und Reisemobilen, ist bei Installation, Instandhaltung und Betrieb durch das DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben.
Die Gültigkeit dieser Untersuchung beträgt 2 Jahre.