Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO
Für ein H-Kennzeichen oder das rote 07-Kennzeichen führen wir eine Oldtimerbegutachtung (nach § 23 StVZO) an Ihrem Fahrzeug durch. Hier ist neben dem Fahrzeugalter, von mindestens 30 Jahren, gerade der Originalzustand des Fahrzeuges entscheidend. Eventuelle Umbauten oder Änderungen, die im Produktionszeitraum üblich waren, werden selbstverständlich mit berücksichtigt und stehen der Erteilung des Prädikats: "Oldtimer" nicht im Wege.


