Sicherheitsprüfung (SP)
Für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t und Anhänger ab 10t ist eine Sicherheitsprüfung erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine Sichheitsprüfung durchzuführen.


