Fahrzeugzustandsbericht
Im Zuge der Neuordnung der Schuldrechtsreform wurde auch das Gewährleistungsrecht reformiert. Die Folge davon ist ein erhöhtes Gewährleistungsrisiko für Gewerbetreibende. Kurioserweise betrifft dies nicht nur den Kfz-Händler, sondern ebenso den Metzger, Bäcker, Zahnarzt oder Rechtsanwalt. Jeder dieser Gewerbetreibenden leistet dafür Gewähr, dass das von ihm verkaufte Fahrzeug sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befindet. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und kann im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt werden. Im Rahmen der Überprüfung des Fahrzeugzustandes wird von uns das Fahrzeug einer technischen Sichtkontrolle unterzogen. Des Weiteren werden die Bremsen auf dem Prüfstand geprüft und die Lackschichtdicke der Karosserie zur Beurteilung der Unfallfreiheit eines Fahrzeuges gemessen. Das Prüfungsergebnis wird auf einem Zustandsbericht dokumentiert. Bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen ist dieser Zustandsbericht für die Beschreibung des Fahrzeuges zum Übergabezeitpunkt in der Regel äußerst hilfreich. Ein Zustandsbericht kostet zurzeit € 69,00 brutto. Falls dieser Bericht im Zuge einer Hauptuntersuchung erstellt wird, verringert sich der Preis auf € 50,00 brutto.


