Schadengutachten
Wann und wo begutachten wir?
Für die Erstellung eines Schadengutachtens steht Ihnen an unserer Prüfstelle in Fürth von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und Samstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr immer ein Sachverständiger zur Verfügung. An den Standorten in Nürnberg und Diepersdorf bitten wir um eine entsprechende Terminvereinbarung.
Selbstverständlich besichtigen wir Ihr Fahrzeug, nach telefonischer Absprache, auch gerne bei Ihnen zuhause oder in Ihrer Werkstatt.
Warum begutachten wir?
Die Beurteilung des Schadenausmaßes - aufgrund eines Verkehrsunfalles - wird durch die elastischen Stoßfängereinheiten moderner Fahrzeuge immer schwieriger und für den Laien nahezu unmöglich.
Nachdem der Geschädigte grundsätzlich beweispflichtig für die Höhe des an seinem Fahrzeug eingetretenen Schadens ist, kann ihm nur geraten werden, diesen Beweis durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sichern zu lassen.
Durch unsere Sachverständigen wird der entstandene Schaden, mit unseren Kalkulationssystemen, nach den Herstellervorgaben, exakt kalkuliert und durch entsprechende Fotos dokumentiert. Das Schadengutachten enthält Angaben:
- zur Höhe der Reparaturkosten
- zur Wertminderung
- evtl. zum Wiederbeschaffungswert und Restwert
- zur erforderlichen Reperaturdauer
- zur Wiederbeschaffungsdauer
- zur Nutzungsausfallentschädigung
Des Weiteren erfolgt eine Beurteilung, ob innerhalb der so genannten 130 %-Grenze noch instand gesetzt werden kann. Dabei spielt das Integritätsinteresse des Geschädigten eine Rolle und der BGH führt dazu aus, dass in diesem speziellen Fall das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang genutzt wird.
Ihr Recht auf einen Sachverständigen
Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen - soweit kein Bagatellschaden vorliegt - Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.


